Unter u.a. Link können Unternehmen einen Antrag auf Corona bedingte zinslose Stundung der Einkommens, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie die Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen:
www.Lohmar.de/.../20200319_Landesregierung_Rettungsschirm-NRW_Anlage_Formular.pdf
Die Aussetzung der aktuell festgesetzten Gewerbesteuer-Vorauszahlung ist hingegen direkt bei der zuständigen Kommune zu beantragen!