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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Lohmar ist bemüht, die Webseite der Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung-lohmar.de im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Beide Regelwerke setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um.

Diese Erklärung gilt für die Webseite www.wirtschaftsfoerderung-lohmar.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus dem BGG NRW und der BITV NRW in Verbindung mit der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549. Diese verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Wir setzen uns für digitale Barrierefreiheit ein und verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) vollständig umzusetzen.

Unsere Webseite setzt die Vorgaben gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um:

  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Inhalte und Funktionen sind über die Tastatur zugänglich, sodass auch Nutzerinnen und Nutzer ohne Maus uneingeschränkt navigieren können.
  • Wir achten auf ausreichend hohe Farbkontraste für eine bessere Lesbarkeit und ermöglichen es, die Schriftgröße individuell anzupassen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Vorlesefunktion und ARIA-Attribute: Unsere Website unterstützt Vorlesefunktionen und ist mit ARIA-Attributen versehen, um die Nutzung mit Screenreadern zu erleichtern.

Diese Webseite ist überwiegend mit diesen Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind noch nicht barrierefrei, wir sind aber bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben:

  • PDF-Dokumente, z. B. Wirtschaftsbriefe, Downloads zu Gewerbeflächen und im Download-Center, sind nicht barrierefrei aufbereitet.
  • Einzelne Bilder haben keine oder unzureichende Alternativtexte.
  • Die Formulare, z. B. in der Gewerbe-Immobilienbörse, sind nicht in allen Punkten barrierefrei.
  • Es liegen noch keine Informationen in Gebärdensprache vor.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.09.2026 erstellt. Sie wurde zuletzt am 30.09.2026 überprüft.

Die Einschätzung beruht auf eine BITV-Prüfung durch die BIK-Beratungstelle Hamburg, die am 28.09.2017 stattfand.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Barrieren auf dieser Webseite aufgefallen, oder benötigen Sie Inhalte in einem barrierefreien Format? Dann teilen Sie uns das bitte mit:

per E-Mail: Markus.PeschqGWluiNipO2xY5qXhWmwnLohmarde
telefonisch: 02246 15-377 (Wirtschaftsförderung)
per Post: Stadt Lohmar, Wirtschaftsförderung, Rathausstraße 4, 53797 Lohmar

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau: Um welche Seite oder Datei geht es, und welche Hilfsmittel nutzen Sie? Wir beantworten Ihre Nachricht so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen. Wenn Sie Inhalte in barrierefreier Form anfordern, teilen wir Ihnen mit, ob und wann wir sie bereitstellen können.

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Ombudsstelle unterstützt bei Konflikten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen. Sie versucht, unter Einbeziehung aller Beteiligten die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Stelle sie beheben kann. Das Verfahren ist kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-itqGWluiNipO2xY5qXhWmwnmags.nrwde
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Dort finden Sie auch das Antragsformular für das Ombudsverfahren als barrierefreie, ausfüllbare PDF-Datei.

Überwachungsstelle

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW, Kompetenzzentrum barrierefreie IT) prüft regelmäßig, ob Websites öffentlicher Stellen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Kontakt

Markus Pesch
Tel.: 02246 15-377
Fax: 02246 15-700377
E-Mail