Es gibt eine neue, attraktive Förderung (bis zu 80 % Zuschuss) „zur Umsetzung niederschwelliger Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung“.
Förderfähig sind Maßnahmen wie Begrünung (Dach, Fassade), Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern etc., (Teil-)Entsiegelungen, Versickerung, Verschattungselemente und Trinkwasserbrunnen.
Anträge können bis 31. März 2027 gestellt werden. Projektlaufzeit soll max. 24 Monate betragen. Zum 30. Juni 2029 müssen die Vorhaben spätestens abgeschlossen sein.
Anträge dürfen neben Kommunen u.a. auch Vereine und Unternehmen (und weitere) stellen.
Den Fördersteckbrief finden Sie hier:
Fördersteckbrief: Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung [PDF, 213 kB]
