Nach Angaben des BMWK liegen derzeit etwa 570.000 Schlussabrechnungen vor. Es fehlen jedoch noch etwa 300.000 ausstehende Schlussabrechnungen, die bis zum genannten Termin über prüfende Dritte eingereicht werden müssen, damit die betroffenen Unternehmen ihre Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich abschließen können. Bund und Länder haben bereits mehrfach Fristverlängerungen gewährt. Die Unternehmen und prüfenden Dritten wurden wiederholt aufgefordert, ihre Unterlagen fristgerecht einzureichen. Eine weitere Verlängerung der Frist ist laut BMWK ausgeschlossen.
Das BMWK betont weiterhin, dass gemäß den Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen vorläufig bewilligte Anträge abgelehnt und bereits ausgezahlte Hilfen vollständig zurückgefordert werden, falls die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Durch rechtzeitige Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.

