Gemäß des Beschlusses der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundesregierung sollen die Corona-Wirtschaftshilfen als Absicherungsinstrument bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Finanzen haben sich auf die Verlängerung verständigt. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden fortgesetzt.
Details finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de