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Infofrühstück für Arbeitgeber/innen am 18. März in Bonn

Meldung vom

Zum 01.01.2020 wurde das Berufsbildungsgesetz durch den § 7a ergänzt und bringt neue Möglichkeiten für Arbeitgeber/innen und Auszubildende mit sich.

Hier einige Beispiele:

  • Ein besonderes Interesse des/der Auszubildenden an einer Teilzeitform der Berufsausbildung ist nicht mehr erforderlich.
  • Die Teilzeitberufsausbildung wird von der Verkürzung der Ausbildungszeit entkoppelt (damit können Personen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in verkürzter Zeit nicht zu erwarten ist, teilnehmen)
  • Die maximale Dauer der TZ Ausbildung wird erhöht um das Erreichen des Qualifizierungserfolges abzusichern (maximale Verlängerung bis zum Eineinhalbfachen der Dauer in VZ der Ausbildungsordnung). Eine Verlängerung bis zur möglichen Abschlussprüfung ist auf Verlangen des AZUBI möglich.

Im Rahmen der Woche der Ausbildung veranstaltet der Arbeitskreis Teilzeitausbildung TEP am 18.03.2020 ein Infofrühstück für Arbeitgeber/innen, bei dem unter anderem über Neuerungen informiert und Tipps gegeben werden sollen.

Hier finden Sie den Flyer, aus dem weitere Informationen entnommen werden können.

Flyer Veranstaltung Teilzeitberufsausbildung [PDF, 1.1 MB]

Alle interessierten Arbeitgeber/innen sind nach Voranmeldung herzlich willkommen.

Kontakt

Markus Pesch
Tel.: 02246 15-377
Fax: 02246 15-700377
E-Mail