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NRW-Soforthilfe 2020: Antragsformular für Gründerinnen und Gründer aus 2020 gestartet

Meldung vom

Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019 gestartet haben, können ab heute ebenfalls mit Hilfe Ihres Steuerberaters oder ihrer Steuerberaterin einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe stellen, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Weitere Informationen und Antragsstellung unter:

www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-antragsformular-fuer-gruenderinnen-und-gruender-aus-2020-gestartet

Kontakt

Markus Pesch
Tel.: 02246 15-377
Fax: 02246 15-700377
E-Mail