Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019 gestartet haben, können ab heute ebenfalls mit Hilfe Ihres Steuerberaters oder ihrer Steuerberaterin einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe stellen, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Weitere Informationen und Antragsstellung unter: